Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB gelten für Leistungen von Shootini im Bereich Virtual Staging, Bildbearbeitung, Visualisierung und der Einräumung damit zusammenhängender Nutzungsrechte.
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Unternehmerkreis
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Aurel Katzer, handelnd unter der Bezeichnung SHOOTINI, Kasernenstrasse 63, 78315 Radolfzell am Bodensee (nachfolgend „Anbieter“), und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) über Leistungen im Bereich Virtual Staging, Bildbearbeitung, Visualisierung und damit zusammenhängende Nutzungsrechte.
(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB vor. Im Übrigen gelten diese AGB auch für künftige gleichartige Geschäfte mit demselben Kunden, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Gegenstand des Vertrags ist die digitale Erstellung und/oder Bearbeitung von Vermarktungsbildern für Immobilien auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Fotos, Grundrisse, Stilvorgaben, Texte und sonstigen Unterlagen.
(2) Die Leistungen dienen ausschließlich der visuellen Vermarktung. Die erstellten Bilder stellen insbesondere keine Beschaffenheitsgarantie, keine bautechnische, rechtliche oder wirtschaftliche Prüfung und keine Zusicherung des tatsächlichen Zustands, der Flächen, der Ausstattung, der Genehmigungsfähigkeit oder der Nutzungsmöglichkeiten der Immobilie dar.
(3) Soweit im individuellen Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, umfasst ein Set die Erstellung von bis zu 20 finalen Bildern für ein Objekt. Die tatsächliche Anzahl hängt vom verwertbaren Ausgangsmaterial und von der sinnvollen Motivanzahl ab.
(4) Der Anbieter schuldet ausschließlich die im Angebot ausdrücklich beschriebenen Endergebnisse. Rohdaten, Arbeitsdateien, Ebenen, Projektdateien, Templates, Prompts, Produktionsmethoden und sonstige Zwischenstände sind nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(5) Ein kostenloses Testmotiv, soweit angeboten, dient ausschließlich der internen Vorprüfung. Ein Recht zur kommerziellen Veröffentlichung oder sonstigen Nutzung besteht nur nach ausdrücklicher Freigabe des Anbieters in Textform.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote, Preisübersichten, Broschüren, Präsentationen, Websites und sonstige Leistungsdarstellungen des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet werden.
(2) Die Bestellung des Kunden per E-Mail, Upload, Formular oder sonstiger Textform stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar.
(3) Der Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei unzureichendem, rechtswidrigem, technisch ungeeignetem oder widersprüchlichem Ausgangsmaterial oder bei fehlender Kapazität.
(5) Änderungen des Auftragsumfangs bedürfen des Einverständnisses des Anbieters in Textform und können zu einer Anpassung von Vergütung und Lieferzeit führen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig alle zur Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Dateien, Freigaben, Stilwünsche und Objektinformationen in geeigneter Qualität zur Verfügung.
(2) Geeignetes Ausgangsmaterial liegt nur vor, wenn die übermittelten Fotos oder Dateien technisch verwertbar sind. Hierzu zählen insbesondere ausreichende Auflösung, erkennbare Raumstrukturen, hinreichende Belichtung und ein Format, das eine fachgerechte Bearbeitung ermöglicht.
(3) Der Kunde ist für die technische und inhaltliche Eignung des übermittelten Materials sowie für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Objektangaben verantwortlich. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, das Material oder die Angaben rechtlich, technisch oder inhaltlich zu prüfen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Der Kunde versichert, dass er über sämtliche zur Vertragserfüllung erforderlichen Rechte an den übermittelten Fotos, Grundrissen, Marken, Entwürfen und sonstigen Inhalten verfügt und dass durch deren Bearbeitung, Speicherung, Übermittlung und vertragsgemäße Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden.
(5) Soweit auf dem Ausgangsmaterial Personen, Kennzeichen, Namensschilder oder sonstige personenbezogene Daten erkennbar sind, versichert der Kunde, dass die Übermittlung, Bearbeitung und spätere Veröffentlichung rechtlich zulässig ist.
(6) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verlängern sich Lieferfristen angemessen. Zusätzlicher Aufwand des Anbieters ist gesondert zu vergüten.
§ 5 Leistungserbringung, Lieferung und Lieferzeit
(1) Soweit im individuellen Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, liefert der Anbieter die beauftragten finalen Bilder regelmäßig innerhalb von 48 Stunden an Werktagen nach a) Vertragsschluss, b) vollständigem Eingang sämtlicher technisch verwertbarer Unterlagen und c) vollständiger Klärung der Stil- und Leistungsparameter.
(2) Werktage im Sinne dieser AGB sind Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz des Anbieters.
(3) Unterlagen, die nach 14:00 Uhr an einem Werktag eingehen, gelten für die Fristberechnung als am folgenden Werktag eingegangen.
(4) Lieferfristen gelten, soweit nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart, als unverbindliche Zielfristen.
(5) Die Lieferung erfolgt ausschließlich in digitaler Form per E-Mail oder über einen vom Anbieter benannten Dateiübertragungsweg.
(6) Lieferfristen verlängern sich angemessen bei nachträglichen Änderungswünschen, fehlender Mitwirkung des Kunden, technischen Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, Ausfällen von Kommunikations- oder Speicherdiensten, Streik, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren, vom Anbieter nicht zu vertretenden Ereignissen.
(7) Der Anbieter ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
§ 6 Revisionen, Änderungswünsche und Zusatzleistungen
(1) Soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, ist je Set eine gebündelte Revisionsrunde im Preis enthalten.
(2) Revisionswünsche sind vom Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach erstmaliger Bereitstellung gesammelt in Textform mitzuteilen.
(3) Die inkludierte Revisionsrunde umfasst angemessene Änderungen innerhalb der ursprünglich beauftragten Stilrichtung und auf Basis desselben Ausgangsmaterials.
(4) Nicht von der inkludierten Revision umfasst sind insbesondere nachträgliche Stilwechsel, neue Perspektiven, zusätzliche Räume, neue Dateien, umfangreiche Umplanungen oder Änderungen aufgrund nachträglich korrigierter Kundenvorgaben.
(5) Weitere Revisionen und Zusatzleistungen werden nach Aufwand oder nach gesonderter Preisliste berechnet.
§ 7 Abnahme, Mängel und Nacherfüllung
(1) Der Kunde hat die bereitgestellten Leistungen unverzüglich zu prüfen.
(2) Der Anbieter kann den Kunden nach Fertigstellung in Textform zur Abnahme auffordern.
(3) Nimmt der Kunde die Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Zugang der Abnahmeaufforderung ab und rügt er innerhalb dieser Frist keinen wesentlichen Mangel in Textform unter konkreter Bezeichnung des betroffenen Bildes und des gerügten Mangels, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Anbieter den Kunden in der Abnahmeaufforderung auf diese Folge hingewiesen hat.
(4) Die Abnahme gilt außerdem als erfolgt, sobald der Kunde die Leistung veröffentlicht, produktiv nutzt oder an Dritte zur Vermarktung des konkret beauftragten Objekts weitergibt.
(5) Rein geschmackliche Beanstandungen oder unerhebliche Abweichungen von unverbindlichen Stilbeispielen stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Leistungsbeschreibung im Wesentlichen eingehalten ist.
(6) Bei berechtigten Mängeln ist der Anbieter zunächst zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Erst nach fehlgeschlagener, verweigerter oder unzumutbar verzögerter Nacherfüllung richten sich die weiteren Rechte des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften.
(7) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, insbesondere bei Vorsatz oder arglistigem Verschweigen eines Mangels.
§ 8 Vergütung, Rechnungsstellung und Zahlungsverzug
(1) Es gelten die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Soweit im individuellen Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, wird ein einzelnes Set nach Lieferung abgerechnet. Mehrfach-Sets, Kontingente, Expressleistungen oder projektbezogene Sonderleistungen können ganz oder teilweise vorab abgerechnet werden; maßgeblich ist die jeweilige Auftragsbestätigung.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Gegenüber Unternehmern kann der Anbieter insbesondere Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die gesetzliche Verzugspauschale verlangen.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen, Abrufe aus Kontingenten oder die Einräumung von Nutzungsrechten bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen.
(6) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 9 Kontingente
(1) Kontingente und Mehrfach-Sets gelten für den im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Leistungsumfang.
(2) Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, können Kontingente innerhalb von 24 Monaten ab Kaufdatum abgerufen werden.
(3) Nicht genutzte Kontingente verfallen nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit ersatzlos, sofern die Laufzeit vor Vertragsschluss transparent ausgewiesen wurde.
(4) Eine Barauszahlung oder Rückerstattung nicht genutzter Kontingente ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden an den gelieferten Endergebnissen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein.
(2) Das Nutzungsrecht ist räumlich unbeschränkt und zeitlich auf die Vermarktung und Dokumentation des konkret beauftragten Objekts beschränkt, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
(3) Zulässig ist die Nutzung insbesondere in Immobilienportalen, Exposés, Präsentationen, E-Mail-Unterlagen, Printmaterialien, auf Websites und in Social-Media-Beiträgen zur Vermarktung des jeweiligen Objekts.
(4) Eine Weitergabe an Mitarbeiter des Kunden sowie an Eigentümer, Verkäufer oder sonstige unmittelbar an der Vermarktung des konkreten Objekts beteiligte Personen ist nur insoweit zulässig, als dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist.
(5) Unzulässig sind insbesondere die Nutzung für andere Objekte, der Weiterverkauf, die Unterlizenzierung außerhalb des in Absatz 4 genannten Kreises, die Einstellung in Bilddatenbanken, die Nutzung als generisches Werbemittel oder die Verwendung für KI-Training, Datensatzbildung oder vergleichbare Zwecke.
§ 11 Veröffentlichung, Kennzeichnung und Referenznutzung
(1) Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichung und Nutzung der gelieferten Bilder in Inseraten, Exposés, Portalen, Präsentationen, Printmaterialien und Social-Media-Beiträgen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferten Bilder nicht irreführend zu verwenden. Soweit nach Rechtslage, Portalvorgaben oder den Umständen des Einzelfalls erforderlich, hat der Kunde die Darstellung klar als virtuelle Darstellung, Visualisierung oder digital bearbeitete Aufnahme zu kennzeichnen.
(3) Der Anbieter schuldet keine rechtliche Prüfung, ob eine bestimmte Kennzeichnung im Einzelfall erforderlich oder marktüblich ist.
(4) Der Anbieter darf die finalen Endergebnisse sowie Vorher-/Nachher-Darstellungen nach erstmaliger öffentlicher Nutzung durch den Kunden als Referenz für eigene Werbezwecke verwenden, sofern der Kunde dem nicht vor Auftragserteilung in Textform widersprochen hat und keine überwiegenden berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.
§ 12 Vertraulichkeit, Datenschutz und Datenhaltung
(1) Beide Parteien behandeln nicht offenkundige kaufmännische, technische und projektbezogene Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
(2) Bei Off-Market-Objekten, diskreten Vermarktungen oder sonstigen vertraulichen Projekten hat der Kunde einen besonderen Geheimhaltungsbedarf vor Auftragserteilung in Textform mitzuteilen.
(3) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien – soweit rechtlich erforderlich – einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
(4) Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Übermittlung und Veröffentlichung der von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten verantwortlich.
(5) Eine dauerhafte Archivierung von Projekt- oder Arbeitsdateien ist nicht geschuldet. Der Anbieter ist berechtigt, Projekt- und Arbeitsdateien 90 Tage nach Lieferung zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder abweichenden Vereinbarungen bestehen.
§ 13 Kündigung und freie Kündigung des Bestellers
(1) Das gesetzliche Kündigungsrecht des Kunden nach § 648 BGB bleibt unberührt.
(2) Im Fall einer freien Kündigung durch den Kunden behält der Anbieter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Der Anbieter muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
(3) Es wird vermutet, dass dem Anbieter danach 5 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.
(4) Bereits begonnene Leistungen, Expressbearbeitungen, gesondert vorbereitete Projektarbeiten und Sonderwünsche können anteilig oder vollständig abgerechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 14 Haftung und Freistellung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleibt unberührt.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
(4) Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Marktreaktionen, Vermarktungserfolg, Portalplatzierungen, Klickzahlen, Leads, Kaufentscheidungen, Preisentwicklungen oder sonstige wirtschaftliche Erwartungen des Kunden, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
(5) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Rechtsverletzung durch vom Kunden bereitgestelltes Material, rechtswidrige Veröffentlichungen des Kunden oder unzutreffende Objektangaben des Kunden beruhen. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne Zustimmung des Anbieters an Dritte abzutreten. § 354a HGB bleibt unberührt.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.